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   BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61   

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https://dejure.org/1963,4688
BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61 (https://dejure.org/1963,4688)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1963 - V ZR 147/61 (https://dejure.org/1963,4688)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1963 - V ZR 147/61 (https://dejure.org/1963,4688)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61
    Die im Vertrage vorgesehenen Schätzmänner sind Schiedsgutachter (BGHZ 6, 335), auf die die Vorschriften der §§ 317, 318 und § 319 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar sind.
  • BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56

    Selbstbelieferungsklausel

    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61
    Die Revision entnimmt dem Urteil BGHZ 24, 39 [BGH 19.03.1957 - VIII ZR 74/56] = NJW 1957, 873, dort versehentlich als Entscheidung des Jahres 1956 statt 1957 angeführt, den Grundsatz, daß wenn die Möglichkeit bestehe, daß eine Vertragsklausel im Rahmen des Gesamtvertrages eine andere Bedeutung habe, als der Wortsinn als solcher ergebe, aber ebensogut der Vertragswille im Wortlaut der Vertragsklausel für sich genommen zum Ausdruck komme, diese letztere Möglichkeit allein maßgeblich sei, und rügt, das Berufungsgericht habe das übersehen.
  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50
    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61
    Bei ihrer Würdigung ist das Revisionsgericht darauf beschränkt, nachzuprüfen, ob etwa das Berufungsgericht gegen gesetzliche Vorschriften, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder ein Denkgesetz verstoßen hat oder Verfahrensvorschriften verletzt hat, in besondere vorgetragene, für die Auslegung bedeutsame Tatsachen nicht berücksichtigt hat (BGH Urteil vom 11. Oktober 1951, IV ZR 17/50, LM BGB § 133 Fb Nr. 1).
  • BGH, 02.02.1951 - V ZR 15/50
    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61
    Die Revision weist dabei auf das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Februar 1951, V ZR 15/50 hin (LM BGB § 497 Nr. 1), in dem ausgesprochen ist, daß eine Klage, die nur zu einer Verurteilung Zug um Zug führen kann, nicht um deswillen abzuweisen ist, weil der Kläger nur eine uneingeschränkte Verurteilung des Beklagten erstrebt.
  • RG, 22.09.1906 - V 1/06

    26. B.G.B. § 326

    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61
    Einer besonderen Klage auf Feststellung bedürfte es hierzu nicht, vielmehr wäre die Bestimmung im Rahmen des gegenwärtigen Rechtsstreits als Bemessung der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung des Klägers möglich (vgl. RG HRR 1940 Nr. 352; RGZ 64, 114, 116).
  • BGH, 10.06.1966 - V ZR 170/63

    Bestimmtheit eines in einer notariellen Urkunde eingeräumten Überwegungsrechts -

    Sie unterliegt aber als tatrichterliche Vertragsauslegung der Nachprüfung in der Revisionsinstanz dahin, ob das Berufungsgericht gegen gesetzliche Vorschriften, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder ein Denkgesetz verstoßen oder Prozeßstoff übergangen hat (Urteil des Senats vom 25. Oktober 1963, V ZR 147/61 S. 5 mit weiteren Nachweisen).
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